Fachschule Typ Sozialwesen

Dreijährige Ausbildung zum „Staatlich anerkannte(n) Erzieher(in)“.

Voraussetzungen

Aufgenommen werden kann, wer im Besitz der Fachoberschulreife oder einer gleich- oder höherwertigen Schulbildung ist und
1. eine einschlägige Berufsausbildung oder
2. eine nicht einschlägige Berufsausbildung mit einem sozialpädagogischen Praktikum im Umfang von 300 Stunden oder
3. die Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil mit 800 Stunden) oder die allgemeine Hochschulreife (Abitur) mit einem sozialpädagogischen Praktikum im Umfang von 300 Stunden nachweist.
In der Voll- und Teilzeitausbildung ist die gesundheitliche Eignung nachzuweisen. Wer sich für eine tätigkeitsbegleitende Ausbildung bewirbt, muss neben den o.g. Zugangsvoraus-setzungen einen Berufsabschluss nachweisen und im Besitz eines unbefristeten Arbeitsvertrages (mindestens jedoch für die Dauer der dreijährigen Ausbildung) sein. Die schriftliche Zusage des Arbeitgebers zur Freistellung an den Unterrichtstagen ist zwingend erforderlich.​

Dauer

3 Jahre in Voll- oder Teilzeit. Die Praktika werden in der Vollzeitausbildung im Block (je Schuljahr 10 Wochen Praktika) durchgeführt. In der Teilzeitausbildung sind 200 Stunden Praktika in einem anderen, als dem aktuellen tätigen Arbeitsfeld zu absolvieren. Der Unterricht findet in der Teilzeitausbildung im Gegensatz zur Vollzeitausbildung an nur zwei Wochentagen statt.

weiterführende Bildungswege

Studium an einer Fachhochschule auf dem Gebiet Sozialwesen / Sozialpädagogik / Sozialarbeit
Aufbaulehrgang: Fachschule für Heilpädagogik (3 Semester) nach einjähriger Berufstätigkeit

berufsbezogener Lernbereich

Legende: SP = schriftliche Prüfung; LF = Lernfeld
LF 1 Berufliche Identität erwerben und professionelle Perspektiven weiter entwickeln
LF 2 Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten (SP)
LF 3 Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern (SP)
LF 4 Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten (SP)
LF 5 Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
LF 6 Institutionen und Teams entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
Wahlpflichtbereich
Der Wahlpflichtbereich dient der exemplarischen Erweiterung und Vertiefung in bis zu zwei Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe. Das Angebot erfolgt nach den Möglichkeiten der Schule.

berufsübergreifender Lernbereich

Deutsch/ Kommunikation (SP)
Englisch
Biologie
Politische Bildung

Wahlbereich (zum Erwerb der bundesweit anerkannten Fachhochschulreife )

Deutsch/Kommunikation
Mathematik

Abschlussprüfung

Prüfung zum Staatlich anerkannte(n) Erzieher(in), bei erfolgreicher zusätzlicher schriftlicher Prüfung in Deutsch und Mathematik wird die Fachhochschulreife vergeben.

Abschlusszeugnis

Staatlich anerkannte(n) Erzieher(in)
Zusätzlich zur Abschlussbezeichnung kann die Bezeichnung "Bachelor Professional in Sozialwesen"

Die praktische Ausbildung / Arbeits- und Tätigkeitsfelder

Kindertagesbetreuung
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen in Gruppen
– mit überwiegend unter 3-jährigen Kindern
– mit überwiegend 3- bis 6-jährigen Kindern
– mit überwiegend Schulkindern
Förderung von Kindern in Tagespflege
– Tagespflegestellen
Hilfen zur Erziehung
ambulante Hilfen zur Erziehung
– soziale Gruppenarbeit
– sozialpädagogische Familienhilfe und Einzelfallbetreuung
– Frühförderung nach SGB VIII
stationäre Hilfen zur Erziehung
– Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen
– Erziehung in einer Tagesgruppe
– intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung von Kindern und Jugendlichen
Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit
Jugendarbeit
– Jugendfreizeiteinrichtungen
– Kinder- und Jugendprojekte
– sozialpädagogisch betreute Spielplätze
Jugendsozialarbeit
– Sozialarbeit an Schulen
– berufspädagogische Ausbildungsangebote
– Jugendwohnheime und Wohnheime für Auszubildende
– Betreuung ausländischer Jugendlicher
Arbeit mit Kindern und Jugendlichen außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe (nach Antragsstellung durch die Schüler) Arbeitsbereiche/Einrichtungen können sein:
– Eingliederungshilfe (u. a. Frühförderung, Heime für geistig und/oder körperlich behinderte Kinder und Jugendliche, Werkstätten für Behinderte)
– Förderschulen
– Wohnheime für Kinder und Jugendliche in Förderschulen
– Kinderkrankenhäuser
– Frauenhäuser

Projekte