Berufsfachschule Soziales

Zweijährige Ausbildung “Staatlich geprüfte(r) Sozialassistent(in)"

Voraussetzungen

Die Berufsfachschule Soziales bereitet Jugendliche auf eine Ausbildung in der Fachschule vom Typ Sozialwesen in den Fachrichtungen Sozialpädagogik, Heilerziehungspflege oder in anderen medizinischen und pflegerischen Berufen vor.

Aufgenommen werden kann, wer mindestens im Besitz der erweiterten Berufsbildungsreife oder einer gleichwertigen Schulbildung ist und die gesundheitliche Eignung nachweist.

Dauer

2 Jahre vollzeitschulisch mit 800 Stunden Praktikum (als Blockpraktikum) in den Arbeitsfeldern Heilerziehungspflege und Sozialpädagogik

Informationen zu Praktikumsplätzen

berufsbezogener Lernbereich

Legende: SP = schriftliche Prüfung; LF = Lernfeld
LF 1 – Berufliche Identität entwickeln
LF 2 – Grundlagen pädagogisch-psychologischen Handelns erwerben und Handlungsstrategien entwickeln (SP)
LF 3 – Menschen in Pflege- und Betreuungssituationen bedürfnis- orientiert begleiten
LF 4 – Hauswirtschaftliche Kompetenzen erwerben
LF 5 – Kulturell-musische Prozesse und Bewegungs-möglichkeiten kennenlernen und anwenden
LF 6 – Handeln im beruflichen Kontext (SP)

berufsübergreifender Lernbereich

Deutsch/ Kommunikation (SP)
Englisch
Mathematik
Biologie
Politische Bildung

Abschlussprüfung

Neben den schriftlichen Abschlussprüfungen (siehe SP) findet auch eine fachpraktische Überprüfung in den Arbeitsfeldern Heilerziehungspflege oder Sozialpädagogik im 2. Ausbildungsjahr statt.

Abschlusszeugnis

staatlich geprüfte Sozialassistentin/ staatlich geprüfter Sozialassistent (Assistentenberuf nach Landesrecht). Die Zuerkennnung der Fachoberschulreife ist bei einem Durchschnitt von mindestens 3,0 auf dem Abschlusszeugnis möglich.

berufsübergreifender Lernbereich

Deutsch/ Kommunikation (SP)
Englisch
Mathematik
Biologie
Politische Bildung