BFSG

Die Berufsfachschule berufliche Grundbildung (BFSG)

Berufsschulpflichtige Schülerinnen und Schüler, die keinen Bildungsgang der Berufsschule besuchen können, erfüllen ihre Berufsschulpflicht im einjährigen Bildungsgang der Berufsfachschule zum Erwerb beruflicher Grundbildung und von gleichgestellten Abschlüssen der Sekundarstufe I (BFS-G).

Anmeldeverfahren

Bitte melden Sie sich im Haus D Raum 203 bei Frau Wendt.
 

• Die Anmeldung ist nur für Berufsschulpflichtige der kreisfreien Stadt Frankfurt möglich.

• Zur Anmeldung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis mit Lichtbild zur Legitimation 
  • Abgangs- bzw. Abschlusszeugnis 
  • Anmeldung erfolgt durch den/die Sorgeberechtigte/-n. Die Vorlage einer Vollmacht ist möglich.

Bitte nutzen Sie dazu das nebenstehende Anmeldeformular.

Voraussetzungen

Laut § 4 Aufnahmevoraussetzungen der Berufsgrundbildungsverordnung – GrBiBFSV vom 1. März 2016 (geändert durch Verordnung vom 04.September 2018) wird in dem Bildungsgang aufgenommen, wer 

1. im Land Brandenburg berufsschulpflichtig ist, 

2. zum Zeitpunkt des Beginns des Unterrichts in diesem Bildungsgang keinen vollzeitschulischen weiterführenden Bildungsgang und keinen Bildungsgang der Berufsschule besucht.

Abweichend zu 1. ist eine Aufnahme nur nach Maßgabe freier Plätze möglich. Im Vorfeld findet ein Beratungsgespräch bei uns statt, bitte machen Sie einen Termin im Sekretariat.

Dauer

1 Jahre in Vollzeit.

Abschluss

Berufsbildungsreife

Stundentafel

 

1.Schuljahr

 

Berufsübergreifender Bereich

 

Deutsch

96

Mathematik

96

Wirtschafts- und Sozialkunde

64

Sport

64

Wahlpflichtbereich

96

Berufsbezogener Bereich

 

Berufs- und Rechtskunde

96

Berufliche Lernfelder

384