Berufliches Gymnasium
Allgemeine Hochschulreife/Abitur
Kennzeichen
Der dreijährige vollzeitschulische Bildungsgang vermittelt fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten, erweitert die allgemeine Bildung und schließt mit der Allgemeinen Hochschulreife ab. Die Allgemeine Hochschulreife ist die Voraussetzung für ein Studium an einer Hochschule (Universität).
Voraussetzung
Der erfolgreiche Abschluss der Sekundarstufe 1 (10. Klasse) an einer Oberschule, Gesamtschule oder an einem Gymnasium mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe muss vorliegen. Schüler vom Gymnasium können am OSZ in Klasse 11 oder 12 beginnen.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt im Rahmen des jährlichen Anmeldeverfahrens, falls Sie Abgänger einer 10. Klasse sind. Bitte geben Sie dabei im Erstwunsch an, ob eine Ausbildung mit dem Schwerpunkt oder eine Ausbildung ohne berufsorientierten Schwerpunkt gewünscht wird.
Dauer
3 Jahre
Klasse 11: Einführungsphase
Klasse 12 und 13: Qualifikationsphase
Der Unterricht erfolgt in Grund- und Leistungskursen.
Unterrichtsorganisation
Jahrgangsstufe 11 (Einführungsphase)
1. Schulhalbjahr: Der Unterricht erfolgt in Kursen.
2. Schulhalbjahr: Der Unterricht erfolgt in Grund- und Leistungskursen.
Jahrgangsstufe 12 und 13 (Qualifikationsphase)
Der Unterricht erfolgt in Grund- und Leistungskursen.
Fächer
Leistungskurse
Deutsch
oder
Mathematik
oder
Englisch
mit beruflichen Schwerpunkt
Wirtschaftswissenschaften (b.)
oder
Pädagogik (b.)
ohne beruflichen Schwerpunkt
Geschichte
Fächer
Grundkurse
sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld:
o Deutsch
o Englisch
o Französisch (für Anfänger)
o Kunst
o Musik
gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld:
o Geschichte
o Politische Bildung
o Psychologie (b.)
o Rechnungswesen (ist kein Prüfungsfach)
mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld:
o Biologie
o Chemie
o Mathematik
o Wirtschaftsinformatik
ohne Aufgabenfeldzuordnung:
o Sport
Fächer
o Intensivierungskurs Deutsch
o Intensivierungskurs Mathematik
o Intensivierungskurs Medienbildung
o Intensivierungskurs Verbraucherbildung
o Seminarkurs Unternehmensgründung
o Seminarkurs Design
o Seminarkurs Technik
Die Wahl der Kurse erfolgt nach der „Verordnung über den Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe und über die Abiturprüfung“ im Land Brandenburg.
Für Schülerinnen und Schüler, die vor Eintritt in die gymnasiale Oberstufe eine weitere Fremdsprache mindestens vier Jahre erlernt haben, entfällt die Verpflichtung zur Belegung einer zweiten Fremdsprache, soweit stattdessen ein anderes Fach aus dem Kursangebot der Schule gewählt und durchgängig in der gymnasialen Oberstufe belegt wird.
Abschlussprüfung
Allgemeine Hochschulreife
Die Schüler schließen den Bildungsgang mit der allgemeinen Hochschulreife ab. Dieser Abschluss ist mit dem an einem Gymnasium bzw. an einer Gesamtschule identisch. Damit erfüllen Sie die Voraussetzung, um an allen Universitäten und Hochschulen ein Studium aufzunehmen.