
BFSG
Die Berufsfachschule berufliche Grundbildung (BFSG)
Berufsschulpflichtige Schülerinnen und Schüler, die keinen Bildungsgang der Berufsschule besuchen können, erfüllen ihre Berufsschulpflicht im einjährigen Bildungsgang der Berufsfachschule zum Erwerb beruflicher Grundbildung und von gleichgestellten Abschlüssen der Sekundarstufe I (BFS-G).
Anmeldeverfahren
• Die Anmeldung ist nur für Berufsschulpflichtige der kreisfreien Stadt Frankfurt möglich.
• Zur Anmeldung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis mit Lichtbild zur Legitimation
- Abgangs- bzw. Abschlusszeugnis
- Anmeldung erfolgt durch den/die Sorgeberechtigte/-n. Die Vorlage einer Vollmacht ist möglich.
Bitte nutzen Sie dazu das nebenstehende Anmeldeformular.
Voraussetzungen
Laut § 4 Aufnahmevoraussetzungen der Berufsgrundbildungsverordnung – GrBiBFSV vom 1. März 2016 (geändert durch Verordnung vom 04.September 2018) wird in dem Bildungsgang aufgenommen, wer
1. im Land Brandenburg berufsschulpflichtig ist,
2. zum Zeitpunkt des Beginns des Unterrichts in diesem Bildungsgang keinen vollzeitschulischen weiterführenden Bildungsgang und keinen Bildungsgang der Berufsschule besucht.
Abweichend zu 1. ist eine Aufnahme nur nach Maßgabe freier Plätze möglich. Im Vorfeld findet ein Beratungsgespräch bei uns statt, bitte machen Sie einen Termin im Sekretariat.
Dauer
1 Jahre in Vollzeit.
Abschluss
Berufsbildungsreife
Stundentafel
1.Schuljahr
Berufsübergreifender Bereich
Deutsch
96
Mathematik
96
Wirtschafts- und Sozialkunde
64
Sport
64
Wahlpflichtbereich
96
Berufsbezogener Bereich
Berufs- und Rechtskunde
96
Berufliche Lernfelder
384