Sozialversicherungs-fachangestellte/r

Die dreijährige Ausbildung zur kaufmännischen Tätigkeit im Bereich der Sozialversicherung.
Sozialversicherungsfachangestellte bearbeiten versicherungsrechtliche Angelegenheiten und klären Versicherungsverhältnisse im Bereich der Sozialversicherung.

Voraussetzungen

Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen, einer Ausbildungs-gemeinschaft oder eines Ausbildungsringes der Kammern Berufsbildungsreife

Dauer

3 Jahre

Organisation der Ausbildung

Blockunterricht (jeweils 6 Wochen in der Schule)

berufsbezogene Fächer

Lernfelder

berufsübergreifende Fächer

Deutsch, Englisch, Wirtschaftslehre, Sport

Abschlussprüfung

Berufsabschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer

Schulabschluss

Abschlusszeugnis der Berufsschule

Hinweise

Schüler mit Fachoberschulreife haben die Möglichkeit, anschließend in einem einjährigen vollzeitschulischen Bildungsgang der Fachoberschule Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung die Fachhochschulreife zu erwerben, um damit an einer Fachhochschule ein Studium aufzunehmen.

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